Wann ist Mediation geeignet?
Mediation als probates Verfahren zur Konfliktbeilegung wird mittlerweile in allen Lebensbereichen eingesetzt:

Bei Partnerschafts- und Familienkonflikten
z.B. Trennung, Scheidung oder Erbschaftsangelegenheiten. Hier hat sich das Modell der Teammediation (Team bestehend aus 2 Mediatoren – einer Frau und einem Mann) bewährt.

Bei Miet- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten
Bei Konflikten im Arbeitsumfeld:
z.B. bei Differenzen zwischen einzelnen Unternehmen, bei Konflikten am Arbeitsplatz, Mobbing, bei Interessenskonflikten mit Kunden oder Lieferanten, bei Haftungs- oder Gewährleistungsfragen

Bei kommunalen Konflikten:
z.B. Planungs- oder Genehmigungsverfahren, bei Bürgerbeschwerden, sowie Prozessen politischer Interessens- und Entscheidungsfindung etc.

Immer größeren Zuspruch erfährt Mediation bei schulischen Konflikten
im Beziehungsdreieck Schüler, Lehrer und Eltern. Hier ist Mediation integrativer Bestandteil von Maßnahmen zur Gewaltprävention.

 
 

„Die Aufgabe der Mediation ist die Überwindung der tatsächlichen und nicht der rechtlichen Verhandlungsbarrieren. Und eben hier liegen die besonderen Erfolgschancen dieser Art der Konfliktbewältigung. Mediationsverfahren unterstützen die autonome Entscheidungsbereitschaft der Konfliktparteien. Sie sind dort zukunftsweisend, wo es gelingt, die Streitenden zur eigenverantwortlichen Konfliktlösung zu ermutigen und zu befähigen. (...) Uns liegt sehr daran, dass die Mediation auch im Bereich der Justiz weiter an Boden gewinnt.“
Bundesjustizministerin Zypries, Hamburg, 21.05.2004

Info unter www.bmj.de

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